iFOB-Test seit dem 1. April: 
Anforderungen und Vergütung stehen fest 

10.03.2017

Das neue Stuhltest-Verfahren zur Früherkennung von Darmkrebs steht ab dem 1. April gesetzlich Versicherten als Kassenleistung zur Verfügung. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vergütung für die Ausgabe und Durchführung des Tests geeinigt.

Für die Untersuchung der Stuhlprobe im Labor gibt es zwei neue GOP:

  • die GOP 01738 (Bewertung 75 Punkte, Vergütung 7,90 Euro) bei einer präventiven Untersuchung und
  • die GOP 32457 (Bewertung 6,21 Euro) im Behandlungsfall. In den Laborleistungen enthalten sind die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem und das Probengefäß.

Die neue GOP 01737 für die Haus- und Fachärzte beinhaltet die Ausgabe und Rücknahme des Stuhlproben-Entnahmesystems, die damit zusammenhängende Beratung (auch nach positivem iFOBT) und die Veranlassung einer Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl.

  • Bewertung: 57 Punkte (ca. 6,00 Euro)
  • Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, Facharztinternisten und Urologen können die neue GOP nur bei präventiver Untersuchungsindikation abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
  • Der bisherige Guajak-basierte Test darf seit dem 1. April nicht mehr zur Darmkrebsfrüherkennung eingesetzt werden. Im kurativen Bereich gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2017.

iFOB-Test jedes Jahr ab 50

Der iFOB-Test ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen iFOB-Test auf okkultes Blut im Stuhl.

Ausführliche Informationen von der KBV finden Sie hier: KBV

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